Informationen nach dem ElektroG für Endnutzer
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) veröffentlicht die in Deutschland erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantitativen Zielvorgaben jährlich auf seiner Internetseite. Die jeweils aktuellste Veröffentlichung zur Erfüllung der erweiterten Informationspflichten nach § 18 ElektroG befindet sich hier: BMU: Daten zu Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland
Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (nachfolgend stiftung ear) veröffentlicht die jeweils für das Vorjahr ermittelten Werte aus der Jahres-Statistik-Mitteilung der Hersteller für Deutschland hier: stiftung-ear.de/de/service/statistische-daten/jahres-statistik-mitteilung.
Die folgenden Daten beziehen sich auf die im angegebenen Jahr erzielten durchschnittlichen Behandlungs- und Verwertungsquoten für Elektro- und Elektronikaltgeräte im Rahmen des ERP-Compliance-Systems von BISSELL (Landbell Group):
Hinweise zur Entsorgung und Rückgabe von Elektro- und Elektronikgeräten:
1. Korrekte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“
Die durchgestrichene Mülltonne auf Elektroaltgeräten bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über die Restmülltonne, die gelbe Tonne oder den gelben Sack ist gesetzlich untersagt.
Enthalten die Geräte Batterien, Akkumulatoren oder Lampen, die nicht fest verbaut sind, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt als Gerätealtbatterien entsorgt werden. Persönliche Daten sind vom Endnutzer eigenständig zu löschen.
2. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen können Sie sich über die folgende Internetseite anzeigen lassen: https://e-schrott-entsorgen.org/
Sie können auch bis zu 3 Altgeräte, die nicht größer als 25 cm sind, kostenfrei ohne Neukauf im Handel zurückgeben. Dies gilt für Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400m2 und auch für Supermärkte und Lebensmitteldiscounter, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800m2 verfügen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte im Angebot haben.
Eingerichtete Rücknahmestellen sollen mit dem hier dargestellten Logo gekennzeichnet sein.